Brandschutzordnung

 

Alle Mitarbeiter des Nierenzentrums sind verpflichtet, sich mit dem In­halt dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen.

4 Grundsätze:

  1. Brand melden
  2. Fenster und Türen schließen
  3. Patienten in Sicherheit bringen, von Dialyse trennen, Nadeln liegen lassen
  4. Brand bekämpfen

 

Schwer kranke, alte und gehunfähige Patienten sind in der Notsituation   besonders hilfebedürftig und sind in nicht brandgefährdete Bereiche hinter die nächstgelegene Brandschutztür zu bringen (benachbarter Brandabschnitt).

Gehfähige Patienten sind zum Sammelplatz (Weinheim: Dialyseparkplatz, Viernheim: Krankenhausparkplatz, Heppenheim: Taxianfahrt, Bensheim: Mathildenstraße, Worms: Lidl-Parkplatz) zu bringen.

Grundsätze bei starker Rauchentwicklung:

Verqualmte Räume / Gänge gebückt oder kriechend verlassen. In Bodennähe ist meist noch „atembare“ Luft vorhanden.

Keine Aufzüge benutzen.

Türen vorsichtig öffnen und bei Rauch sofort wieder schließen.

Kann man den Raum nicht mehr verlassen, Ritzen und Spalten mit nassen Tüchern abdichten, um den Rauch fernzuhalten.

Machen Sie sich am Fenster bemerkbar

Feueralarm auslösen, d.h. Druckknopfmelder drücken und Feuer melden

Weinheim: Pforte – Telefon Nr. intern: 4444, extern: 0 89-0

Viernheim: Pforte – Telefon Nr.: 703-0

Heppenheim: Pforte – Telefon Nr.: 701-0

Bensheim: Pforte – Telefon Nr.: 1320

Worms: Notruf – Telefon Nr. 112

Für die Brandbekämpfung stehen Feuerlöscher zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter hat sich den für ihn maßgebenden Standort einzuprägen und sich über die Verwendung selbst zu orientieren (siehe auch die aushängenden Fluchtwegpläne).

Grundregeln:

Verqualmte Räume nicht betreten

Feuerlöscher erst am Brandort in Betrieb setzen

Den auf dem Feuerlöscher angegebenen Sicherheitsabstand Einhalten  

Von unten nach oben, von vorn nach hinten löschen

Brennende Flüssigkeiten nicht mit Wasser löschen

Löschgeräte nicht nacheinander, sondern miteinander einsetzen

Brand mit stoßweisem Einsatz der Löschmittel bekämpfen,

 Vorsicht bei Bränden in Räumen, die besonders gekennzeichnet sind

 

Aufgaben der Techniker:

  • der Techniker begibt sich sofort an den Brandort
  • veranlasst sofort alle vor Ort nötigen technischen Maßnahmen, wie
  • Abschalten der Stromanlage
  • Schließung von Gasventilen
  • Bereitstellung von elektrischer Energie an den Evakuierungsort

Aufgaben der alarmierten Mitarbeiter

  • alle alarmierten Mitarbeiter begeben sich unverzüglich an den Einsatzort und leisten bei Bedarf erste Hilfe und helfen bei der Vorbereitung der Evakuierung der Patienten
  • vom Feuer bedrohte Personen sind immer auf dem schnellsten Wege aus der Gefahrenzone zu bringen. Zu beachten ist dabei vor allem, dass diese in nicht gefährdete, durch Brandschutztüren geschützte Bereiche gebracht werden.
  • der anwesende Arzt übernimmt bis zum Eintreffen der Feuerwehr die Einteilung des zur Verfügung ste­henden Personals.

 

Brandverhütung

Es ist die Pflicht aller Mitarbeiter, die Brandverhütungsvor­schrif­ten zu beachten und regel­mäßig, jährlich die Brandschutz­unterwei­sung aufzufrischen.

  • Elektrische Geräte sind während ihres Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen und nach Gebrauch abzuschalten.
  • Die Aufenthaltsräume sind besonders gefährdete Bereiche. Die Nutzung elektrischer Haushaltsgeräte ist hier nur nach Prüfung und Dokumentation durch die Technik gestattet.
  • Durch ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen etc. kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Besondere Vorsicht ist deshalb geboten:

bei der Gabe von Sauerstoff und beim Wechseln der Sauerstoffflasche

  • Beim Auslaufen von brennbaren Flüssigkeiten (Händedesinfektion, Benzin, Aceton etc.), Flüssigkeit sofort aufwischen oder mit Wasser verdünnen. Für Belüftung sorgen.
  • Verdichteter Sauerstoff reagiert explosiv mit Ölen, Fetten und Schmiermitteln. Die Gewinde der Sauerstoffflaschen frei von öl-,fett- oder schmierhaltigen Stoffen halten. Auf trockene Hände achten.

Brand- bzw. Rauchabschnitte sind ständig funktionsgerecht zu halten, d.h. nach vertikalen oder horizontalen Durchbrüchen ist die Abschottung wieder herzustellen. Die Türen von einem Abschnitt in den Anderen sind auch im täglichen Betrieb geschlossen zu halten. (Ausnahme: Türen, die sich bei Rauchentwicklung automatisch schließen, bzw. über die Brandmeldezentrale gesteuert werden.)

Ein Unterkeilen oder gleichwertige Maßnahmen zum Offenhalten dieser Türen ist grundsätzlich verboten.

Die Fluchtwegbereiche (Flure, Treppen, Notausgänge) müssen stets freigehalten werden, um die Evakuierung und einen Löscheinsatz der Feuerwehr zu gewährleisten.