Soziale Veränderungen infolge chronischer Nierenerkrankungen 

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Tipps und Tricks für die Wege durch den Behördendschungel

Grundsätzlich:
Jeder Dialysepatient hat einen Grad der Behinderung(GdB) von 100%
Transplantierte haben für 2 Jahre einen GdB von 100%, danach mindestens 50%
Chronisch nierenkranke Patienten können beim jeweils zuständigen Versorgungsamt einen GdB beantragen.
Vom GdB hängen die so genannten Nachteilsausgleiche ab.

Vergünstigungen und ihre zuständigen Behörden:

  • Vergünstigungen bis Freifahrt für Bus und Bahn -> Versorgungsamt
  • Vergünstigung bis Erlass der Kfz-Steuer -> Finanzamt
  • Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer (Dialysepatienten bis zu 1420Euro/Jahr, übertragbar auf den Ehegatten!) -> Finanzamt
  • Schwerbehindertenparkausweis -> Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstelle, Bürgerbüro
  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung -> direkt bei der GEZ (www.gez.de)
  • Telefonvergünstigung -> Telekom
  • Blindengeld -> Sozialamt

Weitere Nachteilsausgleiche:

  • bei Flugreisen z.B. unentgeltliche Beförderung der Begleitperson innerhalb Deutschlands
  • Wohngeld/ Wohnberechtigungsschein
  • kostenlose Sitzplatzreservierung in Zügen
  • bevorzugte Abfertigung vor Amtsstellen/auch anderorts
  • Ermäßigung bei Kurtaxe
  • Stundennachlass für Lehrer
  • in vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
  • Portofreie Beförderung von Blindensendungen
  • Schutz vor Wohnungskündigung
  • Befreiung von Fahrverbot bei Ozonalarm
  • Vergünstigung beim Kauf eines Neuwagens

Kontakt: 06201 / 94790

Nierenzentrum Weinheim