Soziale Veränderungen infolge chronischer Nierenerkrankungen
Tipps und Tricks für die Wege durch den Behördendschungel
Grundsätzlich:
Jeder Dialysepatient hat einen Grad der Behinderung(GdB) von 100%
Transplantierte haben für 2 Jahre einen GdB von 100%, danach mindestens 50%
Chronisch nierenkranke Patienten können beim jeweils zuständigen Versorgungsamt einen GdB beantragen.
Vom GdB hängen die so genannten Nachteilsausgleiche ab.
Vergünstigungen und ihre zuständigen Behörden:
- Vergünstigungen bis Freifahrt für Bus und Bahn -> Versorgungsamt
- Vergünstigung bis Erlass der Kfz-Steuer -> Finanzamt
- Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer (Dialysepatienten bis zu 1420Euro/Jahr, übertragbar auf den Ehegatten!) -> Finanzamt
- Schwerbehindertenparkausweis -> Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstelle, Bürgerbüro
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung -> direkt bei der GEZ (www.gez.de)
- Telefonvergünstigung -> Telekom
- Blindengeld -> Sozialamt
Weitere Nachteilsausgleiche:
- bei Flugreisen z.B. unentgeltliche Beförderung der Begleitperson innerhalb Deutschlands
- Wohngeld/ Wohnberechtigungsschein
- kostenlose Sitzplatzreservierung in Zügen
- bevorzugte Abfertigung vor Amtsstellen/auch anderorts
- Ermäßigung bei Kurtaxe
- Stundennachlass für Lehrer
- in vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
- Portofreie Beförderung von Blindensendungen
- Schutz vor Wohnungskündigung
- Befreiung von Fahrverbot bei Ozonalarm
- Vergünstigung beim Kauf eines Neuwagens
Kontakt: 06201 / 94790
Nierenzentrum Weinheim