Soziale Veränderungen infolge chronischer Nierenerkrankungen
Tipps und Tricks für die Wege durch den Behördendschungel
Grundsätzlich:
Jeder Dialysepatient hat einen Grad der Behinderung(GdB) von 100%
Transplantierte haben für 2 Jahre einen GdB von 100%, danach mindestens 50%
Chronisch nierenkranke Patienten können beim jeweils zuständigen Versorgungsamt einen GdB beantragen.
Vom GdB hängen die so genannten Nachteilsausgleiche ab.
Vergünstigungen und ihre zuständigen Behörden:
- Vergünstigungen bis Freifahrt für Bus und Bahn -> Versorgungsamt
 - Vergünstigung bis Erlass der Kfz-Steuer -> Finanzamt
 - Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer (Dialysepatienten bis zu 1420Euro/Jahr, übertragbar auf den Ehegatten!) -> Finanzamt
 - Schwerbehindertenparkausweis -> Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstelle, Bürgerbüro
 - Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung -> direkt bei der GEZ (www.gez.de)
 - Telefonvergünstigung -> Telekom
 - Blindengeld -> Sozialamt
 
Weitere Nachteilsausgleiche:
- bei Flugreisen z.B. unentgeltliche Beförderung der Begleitperson innerhalb Deutschlands
 - Wohngeld/ Wohnberechtigungsschein
 - kostenlose Sitzplatzreservierung in Zügen
 - bevorzugte Abfertigung vor Amtsstellen/auch anderorts
 - Ermäßigung bei Kurtaxe
 - Stundennachlass für Lehrer
 - in vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
 - Portofreie Beförderung von Blindensendungen
 - Schutz vor Wohnungskündigung
 - Befreiung von Fahrverbot bei Ozonalarm
 - Vergünstigung beim Kauf eines Neuwagens
 
Kontakt: 06201 / 94790
Nierenzentrum Weinheim
					